Hessischer Inklusionspreis 2022

Aufruf zur Teilnahme bis 31. Dezember 2022

Über den Hessischen Inklusionspreis

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. In Deutschland ist sie am 26. März 2009 in Kraft getreten. In ihr ist unter anderem ein Recht auf Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung, am politischen und öffentlichen Leben sowie an Freizeit, Bildung und Sport verankert. Das in Artikel 24 verankerte Recht auf Bildung verpflichtet die Vertragsstaaten zur Errichtung eines inklusiven Bildungssystems. Menschen mit Behinderungen müssen „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ erhalten.

Die Gruppe InklusionsBeobachtung hat sich 2012 gegründet, um insbesondere die Umsetzung von Artikel 24 in Hessen kritisch zu beobachten und konstruktiv zu begleiten. Dabei hat sie den Finger in die Wunde gelegt. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass das Recht auf inklusive Bildung bei weitem nicht umfassend und uneingeschränkt eingelöst wird. Gerade die schulische Inklusion fällt aus vielerlei Gründen unzureichend aus. 13 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention ist echte inklusive Bildung im hessischen Bildungssystem noch immer nicht die Regel. Gleichwohl hat sich in dieser Zeit viel getan. Einzelne Kitas, Schulen und Vereine haben schon lange „inklusiv“ gearbeitet, bevor dieser Begriff überhaupt bekannt war.

Der Hessische Inklusionspreis wird im Jahr 2022 erstmals von der Gruppe InklusionsBeobachtung ausgeschrieben. Damit will sie den vielen – länger bestehenden und neu entwickelten – inklusiven Ansätzen in diesem Bundesland zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen. Diese können und sollen zum Nachahmen anregen, oder auch zu anders ausgestalteten inklusiven Projekten. Gleichzeitig werden wir nicht darin nachlassen, von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gute Rahmenbedingungen für inklusive Bildung einzufordern.

Wer kann sich auf den Hessischen Inklusionspreis bewerben?

Es können sich alle bewerben, die besonders gelungene inklusive Ansätze realisieren. Das können sowohl Kitas und Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft sein, als auch Vereine oder andere Non-Profit-Organisationen. Es ist auch möglich, dass sich nur ein Teilbereich einer größeren Einrichtung bewirbt. Ausdrücklich angesprochen sind Projekte, die mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderung in den Blick nehmen
  • Teilhabe ermöglichen und fördern
  • gemeinsames (Er-)Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung, Gemeinschaft ermöglichen
  • demokratische Beteiligung fördern
  • einen „Pioniercharakter“ aufweisen, etwas Neues ausprobieren

Bis wann und wie kann man teilnehmen?

Stichtag ist der 31. Dezember 2022. Alle rechtzeitig bis Ende des Jahres eingegangenen Bewerbungen werden berücksichtigt. Sie werden als pdf-Datei per E-Mail gesendet an: info@gib-hessen.de

Welchen Anforderungen muss eine Bewerbung genügen?

Gute inklusive Pädagogik lebt von möglichst viel Zeit zur Begegnung, zur gemeinsamen Arbeit und zur gemeinsamen Freude. Die Ausarbeitung von Konzepten und die Dokumentation sind dabei nur Mittel zum Zweck. Aus diesem Grund machen wir keine strikten Vorgaben für die Bewerbung. Die Unterlagen müssen lediglich zwingend eine Kontaktperson benennen und die wesentlichen Basisinformationen zu der jeweiligen Einrichtung darstellen. In den Mittelpunkt soll die konkrete Umsetzung anhand der oben genannten Kriterien gestellt werden. Dazu kann gerne auf bereits vorhandene Dokumente zurückgegriffen werden. Auch Bilder, Videos oder Ähnliches können nach Rücksprache eingereicht werden.

Wer entscheidet über die Preisverleihung?

Es entscheidet eine Jury aus sechs Personen, jede an der Gruppe InklusionsBeobachtung beteiligte Organisation entsendet eine davon:

Julius Jasperbrinkmann / Landesschüler:innenvertretung Hessen
Birgid Oertel / elternbund hessen
Natalia Bind / Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen – Landesausländerbeirat
Kathrin Langsdorf / Gemeinsam leben Frankfurt
Thilo Hartmann / GEW Hessen
Naxina Wienstroer / Landesbehindertenrat Hessen

Wann wird der Preis verliehen?

Der Preis wird am Europäischen Aktionstag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung verliehen, dem 5. Mai 2023.

Gibt es etwas zu gewinnen?

In jedem der drei Bereiche – frühkindliche Bildung, Schule, Freizeit/Sport/Vereine – steht für die ersten drei Plätze ein Preisgeld zur Verfügung: 500 Euro für den 1. Platz, 300 Euro für den 2. Platz, 200 Euro für den 3. Platz. Das Preisgeld soll der symbolischen Anerkennung des Geleisteten dienen, aber auch für die Weiterentwicklung der Projekte genutzt werden können.

Flyer zum Download