Neuordnung der sonderpädagogischen Förderung in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus
Besserwisser, Menschen, die sagen, sie hätten es „ja vorher schon gewusst“ und man hätte „besser auf sie gehört“, sind meistens keine besonders sympathischen Zeitgenossen. Doch in Bezug auf die Planungen zur Neuregelung der sonderpädagogischen Förderung im Bereich des Staatlichen Schulamts für den Kreis Groß-Gerau und den MainTaunus-Kreis kann die GEW diese Aussagen mit Fug und Recht für sich in Anspruch nehmen. Die Planungen des Staatlichen Schulamts zur Umsetzung der neuen „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen“ (VOSB) wurden in den letzten Tagen vor den Sommerferien nach heftigen Auseinandersetzungen weitgehend zurückgenommen, der zuständige Dezernent bat um die Entbindung von dieser Aufgabe. Der Amtsleiter zog die Notbremse und stellte die Uhr wieder auf Null: In allen wesentlichen strukturellen und quantitativen Fragen wurde der am Anfang des Schuljahres bestehende Zustand wiederhergestellt.
Dies gilt insbesondere
Die besonderen Bedingungen im MainTaunus-Kreis werden von Andreas Stähler in einem gesonderten Beitrag in dieser Ausgabe von GEW regional beleuchtet. Die Irrwege des Staatlichen Schulamts sind vor allem auf zwei Fehleinschätzungen zurückzuführen, die von der GEW in der Öffentlichkeit (beispielsweise mit der auf dem Bildungstag 2011 verabschiedeten „Kelsterbacher Erklärung“ und in vielen Artikeln in GEW regional) und von der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat immer wieder und in aller Deutlichkeit benannt wurden:
Erfolgreiche Proteste gegen Kürzungen im Kreis Groß-Gerau
Ein spezifisches Problem im Kreis Groß-Gerau trug auf Grund der Ressourcendeckelung durch das Kultusministerium zu einer zusätzlichen Verschärfung der Konflikte bei. Seit vielen Jahren gilt im Staatlichen Schulamt der Grundsatz, die Ressourcenverteilung für den GU zwischen dem Main-Taunus-Kreis und dem Kreis Groß-Gerau nicht zu verändern. Obwohl der Kreis Groß-Gerau mehrSchülerinnen und Schüler hat, geht der größere Teil der Ressourcen an die Schulen im Main-Taunus-Kreis. GEW und GPRLL haben dies bisher immer mitgetragen, da eine Umverteilung aus „Gerechtigkeitsgründen“ erfolgreiche, zum Teil seit über 20 Jahren praktizierte Konzepte und Strukturen im MainTaunus-Kreis gefährdet hätte, weil für neu einzurichtende Maßnahmen keine zusätzlichen Stellen zu bekommen waren. Am Anfang des letzten Schuljahres, als die Planungen für die Inklusion aufgenommen wurden, stand deshalb die Entscheidung des Schulamtsleiters, an dieser – zwar unbefriedigenden, aber von allen getragenen – Verteilung zwischen Main-Taunus und Groß-Gerau nicht zu rütteln. Gleichzeitig machte man sich allerdings im Schulamt daran, eine ebensolche „Ungerechtigkeit“ im Kreis Groß-Gerau zu beseitigen. Dort gibt es – ebenfalls seit vielen Jahren – eine Bündelung der GU-Ressourcen im Norden des Kreises, also gerade auch in den sozialen Brennpunkten der Städte Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach. Hier hatten sich die Schulen schon sehr früh der Aufgabe gestellt, alle Kinder der Region aufzunehmen. Für die Schulen im Südkreis waren dann in den folgenden Jahren keine neuen GUMaßnahmen genehmigt worden, da „keine Ressourcen“ vorhanden waren. Das sollte sich jetzt „im Jahr 1 der Inklusion“ ändern, indem Ressourcen aus dem Nordkreis in den Süden „verlagert“ werden sollten. Das brachte die Schulen mit langjährigen GU-Erfahrungen, die von den bevorstehenden Kürzungen erst wenige Tage vor Ende des Schuljahres erfuhren, verständlicherweise in Rage. Elternbeiräte wurden genauso aktiv wie die Kollegien.
Schließlich blieb dem Schulamt nichts anderes übrig, als die Kürzungen zurückzunehmen, zumal sich auch das Kultusministerium (wie zu erwarten) nicht hinter den Abbau funktionierender integrativer Strukturen stellte.
Man muss auf die Schulen hören
Auch eine weitere Strukturentscheidung des Schulamts wurde buchstäblich in letzter Minute zurückgezogen. Ebenfalls ohne jede Beratung mit den Regelschulen war hinter verschlossenen Türen entschieden worden, die Zuständigkeiten der regionalen BFZ im Kreis Groß-Gerau zu verändern. Bisher wurde der GU an den Regelschulen personell entweder durch die Abordnung von Lehrkräften des regional zuständigen BFZ abgedeckt oder durch Förderschullehrkräfte, die ihre Stammschule an der Regelschule haben.
Dadurch hatten sich in den letzten Jahren intensive personelle und pädagogische Kooperationen zwischen den BFZ und den Regelschulen ergeben. Gemeinsame Projekte zur Rückschulung von Förderschülern, zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder zur Berufsorientierung gehören genauso dazu wie ein personeller Austausch durch wechselseitige Abordnungen. Dieser Kooperation drohte jetzt mit einem Federstrich das Aus: Der Dezentralen Schule für Erziehungshilfe (DSEH), die in den letzten Jahren große Fortschritte bei der Betreuung erziehungsschwieriger Kinder auf den Weg gebracht hat, sollte jetzt par ordre de mufti die gesamte Zuständigkeit für die sonderpädagogische Förderung an allen Schulen der Sekundarstufe I übertragen werden, also nicht nur für Kinder mit Beeinträchtigungen ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung (wie der neue Fachterminus im Schulgesetz lautet), sondern auch für Beeinträchtigungen beim Lernen (Lernhilfe) und Sprechen (Sprachheilbedarf). Die regionalen BFZ an der Schillerschule Gernsheim, der Goetheschule Groß-Gerau, der Borngrabenschule Rüsselsheim und der Karl-Krolopper-Schule Kelsterbach sollten nur noch für die Grundschulen zuständig sein. Bei der geplanten Ressourcenverteilung nach den Gesamtschülerzahlen (und nicht nach Fallzahlen) hätte die DSEH die Zuständigkeit für die Verteilung der Ressourcen für rund 13.000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erhalten, die regionalen BFZ die Zuständigkeit für 9.500 Grundschülerinnen undGrundschüler. Auch diese Entscheidung wurde gekippt, so dass die regionalen BFZ jetzt für alle Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I in der Region zuständig sind und die DSEH alsKompetenzzentrum für Fragen der Erziehungshilfe weiterentwickelt werden soll.
Gemeinsame Projekte zur Rückschulung von Resolution der gemeinsamen Personalversammlung aller Schulen in Kelsterbach und Raunheim
Am Ende des Schuljahres wurde den Schulen in Kelsterbach und Raunheim mitgeteilt, dass die geplante und den Schulen bereits mitgeteilte Kürzung ihrer personellen Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht nicht umgesetzt wird und die Schulen ihre bisherige Stellenzuweisung behalten können. Insgesamt sollten die Ressourcen für die sonderpädagogische Förderungum mehr als ein Drittel gekürzt werden, an der Anne-Frank-Schule Raunheim, deren inklusives Konzept auch überregionale Aufmerksamkeit findet, sogar um 50%. Zu dem Erfolg haben die Proteste der Schulleitungen, der Schulträger und Gemeindeparlamente, der Eltern und auch einer gemeinsamen Personalversammlung aller Schulen in Kelsterbach und Raunheim beigetragen, aus deren Resolution wir auszugsweise zitieren: „Der Abzug von Lehrerstellen stellt die bisherige Arbeit massiv in Frage. Erfolgreiche Konzepte für die Bildung pädagogischer Teams können mit dervorgesehenen Zuweisung nicht mehr fortgesetzt werden. Da die Zuweisung höchstens ausreicht, um die bestehenden Maßnahmen fortzusetzen, wird es in den neuen Klassen und bei der Feststellung eines Bedarfs für neue sonderpädagogische Maßnahmen in den bestehenden Klassen wieder vermehrt zu Überweisungen in eine Förderschule kommen. All das hat mit der Schaffungneuer, inklusiver Strukturen in Hessens Schulen, die am 1.August 2012 eingeleitet werden sollen, überhaupt nichts zu tun! (…) Wir sehen in den Kürzungen auch einen Angriff auf die Qualität unserer Arbeit und eine Missachtung unserer bisherigen Erfahrungen und Leistungen in dem Bereich der Integration und des Aufbaus inklusiver Strukturen. Wir fordern eine Rücknahmeder Kürzungen und eine konsequente Einbeziehung der Regelschulen in die Planungen und in die Entwicklung inklusiver Strukturen. (…) Dass Inklusion in Hessen mit dem Abbau pädagogischer Qualität beginnt, macht uns wütend und ratlos.“