Inklusion ist Menschenrecht!
Leitlinie der Politik der GEW Hessen ist ein soziales und humanes Bildungswesen in einer sozialen und humanen Gesellschaft. Deutschland und Hessen haben sich mit der Unterschrift unter die UN-Behindertenkonvention verpflichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen gemeinsam unterrichtet werden.
Der Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention sichert jedem Menschen das Recht auf eine hochwertige Bildung in einem inklusiven System zu.
Wir machen uns stark für ein inklusionsstarkes Hessen in Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen.
Die Umsetzung der Inklusion muss gelingen. Inklusive Beschulung darf nicht hinter die erreichten Standards des Gemeinsamen Unterrichts zurückfallen. Vom Land Hessen und den Schulträgern müssen die nötigen Ressourcen bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Inklusion darf nicht, wie es derzeit Praxis ist, unter einem Ressourcenvorbehalt stehen. Nach dem Motto: Wenn kein Geld da ist, geht eben dieses und jenes nicht.
Angesichts der zunehmenden Tendenz, in der schulischen Praxis die Umsetzung der Inklusion an den hessischen Schulen weitgehend kostenneutral zu gestalten und durch erhöhte Arbeitsintensität der Lehrkräfte zu sichern, bekräftigt die GEW ihre in den letzten zwei Jahren geäußerten Forderungen. Im Besonderen die Forderung nach Doppelbesetzung im inklusiven Unterricht.