Im Bildungsbereich findet sich nach wie vor eine ausdifferenzierte Trennlinie zwischen Sonderschulen – die heute Förderschulen heißen – und den sogenannten Regelschulen.
Viele Regelschulen sind nicht nur wegen ihren baulichen Strukturen nicht in der Lage, Kinder mit Behinderung aufzunehmen. Auch sind es die Barrieren in den Köpfen derer, die in den Schulämtern und Schulen die Aufnahme von Kindern mit Behinderung verhindern. Es gibt die Auffassung, dass Kinder mit Behinderung für ihre Entwicklung einen besonderen Schutz- und Schonraum bräuchten oder in der Förderschule besser gefördert werden.
Die UN-Konvention bietet die Chance, die Diskussion um Inklusion breiter zu führen. Trotz dieser Konvention gibt es immer noch Barrieren und Hemmnisse, die Inklusion voranzutreiben und umzusetzen.
Für die Inklusion in der Regelschule müssen vermehrt finanzielle Mittel bereitgestellt werden..
Wir als erwachsene Menschen mit Behinderung haben eine hohe Verantwortung, die Inklusion aktiv mit zu gestalten und beteiligen uns deshalb als Landesbehindertenrat Hessen an der Plattform GIB.