Im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gewinnt für den Landesausländerbeirat auch die Frage nach der Situation behinderter Menschen anderer Herkunft zunehmend an Bedeutung. Ihre gesellschaftliche Realität ist nach wie vor von besonderen Herausforderungen und vielfältigen Formen unterschiedlicher Diskriminierung geprägt.
Können Menschen mit Behinderung oftmals nur sehr eingeschränkt am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben, so sehen sich jene von ihnen, die einen sogenannten "Migrationshintergrund" haben, darüber hinaus mit weiteren individuellen, strukturellen und institutionellen Benachteiligungen konfrontiert.
Mit der Ratifizierung der betreffenden UN-Konvention besteht für Politik und Gesellschaft die Pflicht, Teilhabechancen und Zugänge jener zu verbessern, die nur bedingt ein selbstbestimmtes Leben führen können oder die von Ausgrenzung betroffen sind.
In diesem Kontext ist für uns der Begriff "Inklusion" sowohl ein gesellschaftlicher Prozess als auch eine Haltung. Insbesondere in den Bereichen Bildung und Schule sehen wir einen hohen Inklusionsbedarf. Gleichzeitig werden dort wichtige Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt. Das Land Hessen hat mit entsprechenden schulgesetzlichen Regelungen erste Schritte auf dem Weg hin zur "inklusiven Schule" gemacht. Wir wollen diesen Prozess insbesondere aus dem Blickwinkel jener betrachten, die als Menschen nichtdeutscher Herkunft behindert sind. Wo immer es uns notwendig erscheint, werden wir konstruktiv an einem erfolgreichen Gelingen mitwirken. GIB bietet hierfür eine gute Plattform.