Pressemitteilung 1. März 2018
Die GEW Hessen sieht die von ihr erhobene Forderung nach einem Kurswechsel bei der schulischen Inklusion durch eine von der internationalen Tagung der Inklusionsforscherinnen und -forscher an der Justus-Liebig-Universität Gießen verabschiedete Resolution bestätigt. Birgit Koch, Vorsitzende der GEW Hessen, stellte aus diesem Anlass fest: „Bei der Umsetzung der Inklusion hakt es an vielen Stellen – auch in Hessen. Leider nehmen Einzelpersonen in Politik und Medien diese Probleme zum Anlass, das von der UN-Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf inklusive Bildung grundsätzlich in Frage zu stellen. Die GEW Hessen steht hingegen für dieses Menschenrecht ein und fordert von der Landesregierung, die dafür benötigten Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die von der internationalen Tagung zur Inklusionsforschung verabschiedete Resolution deckt sich mit unserer Einschätzung.“
Ende Februar sind mehrere hundert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur 32. internationalen Jahrestagung der Inklusionsforscherinnen und -forscher zusammengekommen. In diesem Rahmen wurde auch die Umsetzung der schulischen Inklusion in Hessen diskutiert, was zum Anlass für die Resolution mit dem Titel „Die Hessische Landesregierung fährt Inklusion an die Wand“ genommen wurde. Die Resolution konstatiert, dass „inklusive Bildung als menschenrechtsbasierter Anspruch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“ in Hessen aus mehreren Gründen konterkariert wird. So mangele es an einer klaren Konzeption und Steuerung. Es fehle zudem ein stringentes Konzept für die entsprechende Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Auch dass Förderschullehrkräfte in Hessen nicht fest an der Regelschule verortet sind, führe zu „Reibungsverlusten in zeitlicher, inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht“. Die Resolution wird von mehreren Verbänden unterstützt: Gemeinsam leben Hessen e.V., Grundschulverband Landesgruppe Hessen, Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule – Verband für Schulen gemeinsamen Lernens e.V., Politik gegen Aussonderung. Koalition für Integration und Inklusion e.V. sowie der GEW Hessen.
„Die GEW Hessen hat bereits zum Schuljahresbeginn im August 2017 hochgerechnet, dass eine angemessene Personalausstattung langfristig mindestens eine Verdoppelung der Personalressourcen für die sonderpädagogische Förderung erfordert. Hinzu kommt ein weiterer Personalbedarf für sozialpädagogische Fachkräfte“, so Birgit Koch. Zurzeit gibt es in Hessen insgesamt rund 4.400 Stellen in der Sonderpädagogik, davon etwa 2.400 für die die inklusive Beschulung und die so genannten vorbeugenden Maßnahmen.
Die GEW Hessen fordert eine verlässliche Personalausstattung von inklusiv arbeitenden Schulen mit einer Förderschullehrkraft sowie einer sozialpädagogischen Fachkraft für jeweils drei Klassen. Der aus diesen Forderungen abzuleitende Personalbedarf wurde auf der Grundlage von Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes für das Schuljahr 2016/17 hochgerechnet. Angesichts von knapp 11.000 Klassen an den hessischen Grundschulen sowie 13.000 Klassen in der Sekundarstufe I ergibt sich ein Mindestbedarf von insgesamt rund 8.000 Förderschullehrkräften und 8.000 sozialpädagogischen Fachkräften. „Das, was die Landesregierung in Hessen als Inklusion verkauft, hat mit dem, was wir darunter verstehen, wenig bis nichts zu tun. Auch benötigen wir dringend Sofortmaßnahmen gegen den Lehrkräftemangel“, so Tony Schwarz, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hessen.
32. Internationale Tagung der Integrations- und Inklusionsforscher_innen in Gießen
Resolution vom 24. Februar